Jurafuchs

§ 1

HmbMVollzG
Anwendungsbereich
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Stand 2007-09-07
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der als Maßregel der Besserung und Sicherung angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nach § 61 Nummern 1 und 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) in der Fassung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3324), zuletzt geändert am 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416, 3432), in der jeweils geltenden Fassung.

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