(1)
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2)
Zum selben Zeitpunkt tritt das Hamburgische Maßregelvollzugsgesetz vom 14. Juni 1989 (HmbGVBl. S. 99) in der geltenden Fassung außer Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 7. September 2007.
Der Senat