Den Untersuchungsgefangenen wird ermöglicht, Vertretungen zu wählen. Die Vertretungen können in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart nach für eine Mitwirkung eignen, Vorschläge und Anregungen an die Anstalt herantragen. Diese sollen mit der Vertretung erörtert werden.
§ 81
UVollzG BinInteressenvertretung der Untersuchungsgefangenen
Aufbau der Anstalt
Stand 2009-12-03