Jurafuchs

§ 78

UVollzG Bin
Bedienstete
Aufbau der Anstalt
Stand 2009-12-03
Die Anstalt wird mit dem für den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlichen Personal, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst, im sozialen, psychologischen und medizinischen Dienst und im Verwaltungsdienst ausgestattet. Die Aufgaben der Anstalt werden von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten wahrgenommen. Aus besonderen Gründen können sie auch anderen Bediensteten der Anstalten sowie nebenamtlichen oder vertraglich verpflichteten Personen übertragen werden. Soweit es erforderlich ist, sind externe Fachkräfte einzubeziehen. Fortbildung sowie Praxisberatung und -begleitung für die Bediensteten sind zu gewährleisten; sie erhalten die Gelegenheit zur Supervision.

Meine Notizen

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