Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Abordnung oder Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 13
ThürBGVerwaltungsrechtsweg
Abordnung, Versetzung, Behörden- und Körperschaftsumbildung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
Stand 2014-08-12