Der Staatsgerichtshof kann bestimmen, wer seine Entscheidung vollstreckt. Im Einzelfall kann er die Art und Weise der Vollstreckung regeln.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 26§ 28 →