Der Staatsgerichtshof kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 29§ 31 →