Abschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Stand 2009-12-15
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Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf unentgeltliche Ausstattung mit der Dienstkleidung und -ausrüstung, die die besondere Art ihres Dienstes erfordert.