§ 35 Absatz 4 Nummer 2 und Absatz 5 ist nicht anzuwenden.
§ 123
HmbBGHinausschieben des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze für Professorinnen und Professoren
Abschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Stand 2009-12-15