§ 61 findet keine Anwendung; die Vorschriften über den Verlust der Bezüge wegen nicht genehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst sind anzuwenden.
§ 124
HmbBGArbeitszeit von Professorinnen und Professoren
Abschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Stand 2009-12-15