Jurafuchs

§ 47

LWG
Anforderungen an Abwassereinleitungen
Teil 4 Abwasserbeseitigung
Stand 2019-11-13
(zu §§ 57, 83 WHG)

Entsprechen Abwassereinleitungen nicht den Anforderungen nach § 57 WHG, eines Bewirtschaftungsplanes nach § 83 WHG oder verbindlichen Vorschriften internationaler oder supranationaler Vereinbarungen, ordnet die Wasserbehörde die erforderlichen Maßnahmen an, damit die Einleitungen innerhalb einer angemessenen Frist den Anforderungen entsprechen.

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