Für das Vorhaben zur Schaffung der für die Errichtung eines Flüssigerdgas-Terminals in Brunsbüttel erforderlichen Hafeninfrastruktur einschließlich der wasserseitigen Anlagen wird das Bestehen eines Bedarfs zur Sicherung der Energieversorgung festgestellt. Die Realisierung dieses Vorhabens ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.
§ 94k
LWGBestehen des Bedarfs
Planfeststellung für Häfen
Stand 2019-11-13