Jurafuchs

§ 92b

LWG
Allgemeine Regelungen für Genehmigungsverfahren
Allgemeine Regelungen
Stand 2019-11-13
(1)
Einem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 94, 95, 96 sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen) beizufügen.
(2)
Im Hinblick auf Genehmigungsverfahren nach §§ 94, 95 bleiben die Vorschriften über den Ausbau oberirdischer Gewässer unberührt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →