Die Errichtung oder wesentliche Änderung eines Sportboothafens ist genehmigungsbedürftig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 95a Genehmigung des Hafenbetriebs§ 96a Verfahrensvorschrift für die Genehmigung von Sportboothäfen →