Jurafuchs

§ 65

LWG
Einteilung der Deiche
Deiche, sonstige Hochwasserschutzanlagen
Stand 2019-11-13
Die Deiche werden nach ihrer Bedeutung und ihren Aufgaben in folgende Gruppen eingeteilt:

1 Landesschutzdeiche:

Deiche mit hoher Schutzwirkung, die Küstengebiete vor Sturmfluten, auch im Zusammenwirken mit einem weiteren Deich oder einer sonstigen Hochwasserschutzanlage (Deichanlagen), schützen; vorrangig sollen Leib und Leben von Menschen an ihren Wohnstätten sowie außergewöhnlich hohe Sachwerte geschützt werden,

2.
Regionaldeiche:

Deiche mit eingeschränkter Schutzwirkung, die Küstengebiete vor Sturmfluten schützen; als solche gelten auch die Halligdeiche,

3.
Mitteldeiche:

Deiche, die dazu dienen, im Falle der Zerstörung eines Landesschutzdeiches oder eines Regionaldeiches Überschwemmungen einzuschränken,

4.
Binnendeiche:

Deiche, die zum Schutz vor Überschwemmungen durch abfließendes Oberflächenwasser dienen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →