Die Genehmigung legt mindestens fest:
- die genaue Zahl der Abfahrten auch im saisonalen Verlauf,
- die vorzuhaltenden Kapazitäten,
- die Fahrpreise,
- weitere von der Verkehrsbehörde für erforderlich gehaltene Inhalte.
Eine Änderung dieser Kennzahlen ist genehmigungsbedürftig.