In der Schulkonferenz wirken Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Schulträger, bei Berufsschulen auch die in § 17 Abs. 1 Satz 2 Genannten bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zusammen. Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.
§ 24
SchoGSchulkonferenz
Schulleitung, Lehrkräftekonferenzen und Schulkonferenz
Stand 1996-08-21