Die Ferien an den öffentlichen Schulen werden durch die Ferienordnung der Schulaufsichtsbehörde festgelegt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 34 Schülervertretung§ 36 Elternvertretung →