Die Landesschulkonferenz dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander und mit der Schulaufsichtsbehörde. Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.
§ 26
SchoGLandesschulkonferenz
Schulregionkonferenz, Landesschulkonferenz
Stand 1996-08-21