Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 39 am 1. Juli 1965 in Kraft. Der § 39 tritt am 1. April 1966 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 63b Übergangsvorschriften zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums