Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers werden eingeteilt in1.Gewässer erster Ordnung:2.Gewässer zweiter Ordnung:Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Geltungsbereich§ 3 Gewässerlinie →