Für die Erteilung von Genehmigungen nach § 19 a WHG und nach § 15 dieses Gesetzes gilt § 92 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 93 Bewilligungsverfahren§ 95 Erlaubnisverfahren bei IVU-Anlagen →