Den Arrestierten sind Maßnahmen zur lebenspraktischen, schulischen und beruflichen Entwicklung anzubieten. Zu diesem Zweck können ihnen auch Aufgaben innerhalb der Anstalt und gemeinnützige Tätigkeiten übertragen werden.
§ 14
ThürJAVollzGBildung und Beschäftigung
Bildung, Beschäftigung, Freizeit
Stand 2019-03-19