Jurafuchs

§ 38

ThürJAVollzG
Grundsatz
Freizeit- und Kurzarrest, Nichtbefolgungsarrest, Jugendarrest neben Jugendstrafe
Stand 2019-03-19
Für den Vollzug des
1.
Freizeit- und Kurzarrests nach § 16 Abs. 2 und 3 JGG,
2.
Nichtbefolgungsarrests nach § 11 Abs. 3, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 23 Abs. 1 Satz 4, § 29 Satz 2 und § 88 Abs. 6 Satz 1 JGG und nach § 98 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie
3.
Jugendarrests neben Jugendstrafe nach § 16a JGG

gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Vollzug des Dauerarrests, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

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