§ 8 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 und § 70 des Medienstaatsvertrages gelten nicht für regionale und lokale Fernsehveranstalter.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 25 Programmbeirat§ 27 Erteilung und Inhalt der Zulassung für länderübergreifend, nicht bundesweit verbreitete private Rundfunkprogramme →