Jurafuchs

§ 6

MedienG SL 2023
Inhalte, Sorgfaltspflichten der Medien
Teil 2 Allgemeine Vorschriften
Stand 2023-10-17
(1)
Medieninhalte dürfen nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
(2)
Die Medien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente oder künstlicher Intelligenz, zu entsprechen. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Meine Notizen

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