(1)
Die Sitzungen finden grundsätzlich in Präsenz statt. In begründeten Ausnahmefällen können sie mittels Videoschaltkonferenzen durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft das Vorsitz führende Mitglied des Medienrats. Die LMS hat hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
(2)
Näheres regelt die Geschäftsordnung der LMS.