Die Schiedsperson führt ein Protokollbuch und ein Kassenbuch sowie eine Sammlung der Kostenrechnungen. Abgeschlossene Bücher samt Anlagen hat sie unverzüglich bei dem Direktor des Amtsgerichts einzureichen.
§ 10
ThürSchStGGeschäftsunterlagen der Schiedsstelle
Die Schiedsstelle
Stand 1996-05-17