Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen. Es wird aufgrund eines Antrags einer an der Streitsache beteiligten Person durchgeführt.
§ 14
ThürSchStGZweck des Verfahrens
Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten
Stand 1996-05-17