Jurafuchs

§ 26

ThürStudienplatzVVO
Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
Stand 2020-06-11
Vom Örtlichen Vergabeverfahren ist ausgeschlossen, wer
1.
die Bewerbungsfristen nach § 25 Abs. 2 Satz 1 versäumt,
2.
den Zulassungsantrag nicht nach § 25 Abs. 3 formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen gestellt hat oder
3.
die Erklärungen nach § 25 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 2 nicht fristgerecht abgegeben hat.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →