(1)
Für die Bewerbung um einen Studienplatz in einem Studiengang, der im Dialogorientierten Serviceverfahren koordiniert wird, muss sich der Bewerber über das Webportal der Stiftung registrieren. Für die Registrierung hat der Bewerber folgende Daten anzugeben: Nachname, Vorname, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Postanschrift, Benutzername, Passwort und eine für die Dauer des Vergabeverfahrens gültige E-Mail-Adresse; für die Registrierung kann der Bewerber auch das Nutzerkonto Bund ,BundID‘ verwenden. Der Bewerber erhält ein DoSV-Benutzerkonto sowie Ordnungsmerkmale, insbesondere eine Identifikationsnummer und eine Authentifizierungsnummer, die zur Identifizierung im Dialogorientierten Serviceverfahren gegenüber der Stiftung und den Hochschulen anzugeben sind. Für jeden Bewerber ist im Vergabeverfahren nur eine Registrierung zulässig. Im Fall mehrerer Registrierungen eines Bewerbers gilt die zeitlich letzte Registrierung, unter der Zulassungsanträge eingegangen sind; nur über diese Zulassungsanträge wird entschieden.
(2)
Bei der Registrierung wird jedem Bewerber für das Vergabeverfahren jeweils eine Losnummer zugeteilt, die nach Maßgabe dieser Verordnung für den Fall einer Auswahlentscheidung bei Rang- oder Punktgleichheit verwendet wird. Im Fall einer Wiederbewerbung in einem anderen Vergabeverfahren wird eine neue Losnummer zugeteilt.
(3)
Statusmitteilungen, Zulassungsangebote der Hochschulen und der Stiftung sowie Erklärungen der Bewerber erfolgen ausschließlich über das DoSV-Benutzerkonto, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Bewerber werden von der Stiftung durch E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt, wenn in ihrem DoSV-Benutzerkonto Änderungen eingetreten sind. Bewerber, die glaubhaft machen, dass ihnen die Kommunikation über die Webportale der Hochschulen und der Stiftung nicht möglich ist, werden durch die Hochschulen und die Stiftung unterstützt.
(4)
Die Stiftung und die jeweilige Hochschule übermitteln sich gegenseitig die für das Dialogorientierte Serviceverfahren erforderlichen, insbesondere personenbezogenen, Daten der Bewerber um einen Studienplatz an der Hochschule.