Für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Verfahren§ 32 Verwaltungskosten →