Jurafuchs

§ 7

ThürVermGeoG
Amtliche Geotopographie
Geotopographie
Stand 2008-12-16
Die amtliche Geotopographie beschreibt fachneutral die Form und Bedeckung der Erdoberfläche für das gesamte Landesgebiet. Sie umfasst insbesondere
1.
Informationen über Landschaftsobjekte aus den Bereichen Siedlung, Verkehr, Gewässer, Gebiete und Vegetation,
2.
Informationen über die Geländeform,
3.
aufbereitete Informationen in Form von Kartenausgaben und
4.
Fernerkundungsdaten einschließlich daraus abgeleiteter Produkte.

Meine Notizen

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