Jurafuchs

§ 18

ThürBesG
Besoldungsordnungen A und B
Bestimmungen für Beamte
Stand 2016-01-18
(1)
Die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen werden in den Besoldungsordnungen geregelt. § 19 bleibt unberührt.
(2)
Die Besoldungsordnung A (aufsteigende Gehälter) und die Besoldungsordnung B (feste Gehälter) sind in Anlage 1, die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen in Anlage 5 ausgewiesen.

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