(1)
Am 1. August 2021 werden die Beamten der nachfolgenden Ämter wie folgt übergeleitet und in eine entsprechende Planstelle eingewiesen:
(2)
Beamte des Amtes in der Besoldungsgruppe A 14 mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -‘ werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 14 mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -‘ übergeleitet.
(3)
Beamte des Amtes in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als ständiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder an Regelschulen oder an Förderschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ übergeleitet.
(4)
Beamte des Amtes in der Besoldungsgruppe A 15 mit der Amtsbezeichnung ,Seminardirektor - als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder an Regelschulen oder an Förderschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit der Amtsbezeichnung ,Seminardirektor - als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ übergeleitet.