Beamte, die eine Abteilung in einer nachgeordneten Landesbehörde leiten, deren Leiter in der Besoldungsgruppe B 3 eingestuft ist, erhalten als Stellvertreter des Leiters für die Dauer der Verwendung eine Zulage in Höhe von 284,00 Euro.
§ 47
ThürBesGZulage für stellvertretende Behördenleiter
Sonstige Besoldungsbestandteile
Stand 2016-01-18