Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 67h Zuordnung der Beamten und Richter der Besoldungsordnungen A und R in die ab 1. Januar 2024 maßgeblichen GrundgehaltstabellenAnlage 5 →