Jurafuchs

§ 47a

ThürBesG
Zulage für Notfallsanitäter
Sonstige Besoldungsbestandteile
Stand 2016-01-18
Beamte der Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes, die die staatliche Prüfung oder Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten für die Dauer der Verwendung als Notfallsanitäter im Rettungsdienst oder als Disponent in der Leitstelle eine Zulage in Höhe von 100 Euro monatlich.

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