Der Erschließungsaufwand für den tatsächlichen Umfang der Verkehrsanlagen ist gesondert festzustellen nach dem Umfang
1.
der Verkehrsanlagen ohne Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen sowie ohne Mittel- und Randstreifen für Gleisanlagen,
2.
der Parkflächen,
3.
der Grünanlagen und
4.
der Immissionsschutzanlagen.