Jurafuchs

§ 4

EBG
Verkehrsanlagen mit Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen
Erschließungsbeitrag
Stand 1995-07-12
Der Erschließungsaufwand für den tatsächlichen Umfang der Verkehrsanlagen ist gesondert festzustellen nach dem Umfang
1.
der Verkehrsanlagen ohne Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen sowie ohne Mittel- und Randstreifen für Gleisanlagen,
2.
der Parkflächen,
3.
der Grünanlagen und
4.
der Immissionsschutzanlagen.

Meine Notizen

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