Von dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand sind 10 vom Hundert als Anteil Berlins abzusetzen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand§ 10 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands →