Der Erschließungsaufwand für Parkflächen und Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, die nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige Parkflächen und Grünanlagen), ist für einen Umfang von höchstens je 10 vom Hundert der Summe der nach § 10 maßgebenden Geschoßflächen der erschlossenen Grundstücke beitragsfähig.
§ 6
EBGBeitragsfähiger Umfang der selbständigen Parkflächen und Grünanlagen
Erschließungsbeitrag
Stand 1995-07-12