Die kommunalen Aufgabenträger sorgen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe.
§ 12
LBKGAus-, Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen
Vorbereitende Maßnahmen
Stand 2025-06-17