Jurafuchs

§ 7

LBKG
Brandschutzerziehung und -aufklärung, Förderung der Selbst- und Nachbarschaftshilfefähigkeit
Vorbeugende Maßnahmen
Stand 2025-06-17
Die Verbandsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden, die großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte haben die Bevölkerung über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und anderen Schadensereignissen aufzuklären und den Selbstschutz sowie die Selbst- und Nachbarschaftshilfefähigkeit zu fördern.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →