Jurafuchs

§ 23

LBKG
Vorbeugende Maßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen
Stand 2025-06-17
Vorbeugende Maßnahmen gegen Großschadensereignisse und Katastrophenfälle sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Träger öffentlicher Aufgaben ergreift Maßnahmen zur Vorbeugung gegen und zur Verhinderung von Großschadensereignissen und Katastrophenfällen in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nach den jeweils geltenden Fachgesetzen.

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