Alle zum Abgeordnetenhaus von Berlin Wahlberechtigten können an einem Volksbegehren teilnehmen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus§ 11 Gegenstand →