Jurafuchs

§ 31

AbstG
Abstimmungsorgane
Abschnitt 3 Volksentscheid
Stand 1997-06-11
Die Aufgaben der Abstimmungsleiter, der Abstimmungsleiterinnen sowie der Stellvertreter und Stellvertreterinnen bei der Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheids nehmen die Wahlleiter, die Wahlleiterinnen sowie die Stellvertreter und Stellvertreterinnen wahr.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →