Nach Abschluss der Abstimmung stellt jeder Bezirksabstimmungsleiter oder jede Bezirksabstimmungsleiterin das Ergebnis seines oder ihres Bezirks fest und teilt es dem Landesabstimmungsleiter oder der Landesabstimmungsleiterin mit.
§ 37
AbstGZusammenstellung des Abstimmungsergebnisses
Abschnitt 3 Volksentscheid
Stand 1997-06-11