Der Landesabstimmungsleiter oder die Landesabstimmungsleiterin veröffentlicht das Gesamtergebnis des Volksbegehrens im Amtsblatt für Berlin.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 26 Zustandekommen des Volksbegehrens§ 28 Mitteilung an das Abgeordnetenhaus →