Trägerin einer Volksinitiative können eine natürliche Person, eine Mehrheit von Personen, eine Personenvereinigung oder eine Partei sein.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Gegenstand§ 4 Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative →