Jurafuchs

§ 4

AbstG
Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative
Abschnitt 1 Volksinitiative
Stand 1997-06-11
Der Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative ist schriftlich an den Präsidenten oder die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin zu richten. Dem Antrag sind Namen und Anschrift der Trägerin, der mit einer Begründung versehene Wortlaut der Vorlage und die Unterstützungserklärungen nach § 5 Absatz 1 beizufügen.

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